Werte Kollegen & Interessierte schließt euch an!
Liebe Kunden, Interessierte & Kollegen,
Im Jahr 2017 wurde sowohl dem Ordnungs- sowie dem Veterinäramt die Gewerbetätigkeit an unserer Adresse für unsere außerschulische Bildungseinrichtung zur Ausbildung und Therapie für Menschen & Tier gemeldet. Das Veterinäramt war sogar vorort, um den Platz zuzulassen.
Nach 5 Jahren nun wird uns diese Tätigkeit durch das Bauamt des Kreis Kleve untersagt, weil eine baurechtliche Umnutzung fehle, welche aber nicht genehmigt würde – Klage gegen die Untersagung wurde eingereicht. Das Verfahren läuft.
Die Mitarbeiter des Kreisbauamtes Kleve sind leider nicht an einem Gespräch interessiert.
Der Kontakt zur Bezirksregierung ist aufgenommen und eine Petition beim Landtag Nordrhein-Westfalen ist eingereicht. Die Problematik, welche Verwaltungsseitig seit Jahren (Jahrzehnten?) bekannt ist, wurde von den Kommunal-, Kreis- und Bezirksregierungen bisher nicht angegangen. Ich meine, Menschen machen Gesetze und Menschen können diese auch ändern.
Letztendlich betrifft dieser Sachverhalt alle Außerschulischen Bildungsmaßnahmen (wie zB. Tiergestützte Angebote, Hundeschulen, Wald- und Wildnispädagogen …) im Außenbereich. Sobald eine land- oder forstwirtschaftliche Fläche auch gewerblich genutzt wird, so sei sie umzunutzen. Da dies dem gängigen Flächennutzungsplan nahezu immer widerspricht, haben die Anbieter solcher Bildungsmaßnahmen mit einem Umnutzungsantrag keine Chance. Es ist natürlich sinnvoll den Außenbereich von großen Gewerbebetrieben, Lagerhallen, Discountern etc. freizuhalten, jedoch geht es ja im Bereich der außerschulischen Bildungsmaßnahmen um „das Gehen über eine Fläche“. Die Fläche als solches wird nicht verändert. Die „simple Antwort“ des Bauamtes: „Gewerbe gehört ins Gewerbegebiet!“ – Aber so einfach ist es nicht.
Möchte ein Naturpädagoge in seinem „Natur-Klassenzimmer“ arbeiten, so wird er sich kaum ein Gewerbegrundstück kaufen, dies bepflanzen und 30-40 Jahre warten, bis alle Pflanzen gewachsen und das gewünschte Ambiente vorhanden sind. Der Wald ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche ein Wald. Ebenso ist es mit Weidefläche. Bereits das Mähen von Gras ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit und somit ist auch eine Weide 24 Stunden 7 Tage die Woche eine Weide. Ggf. wird diese noch von einem Tier wie Hühnern, Schafen, Kühen usw. genutzt. Wenn dann diese Fläche betreten wird – egal, ob mit einem Hund oder für ein tiergestütztes Lernangebot (wie Kuhkuscheln oder Lernpädagogik mit Hühnern), dann ändert das auch nichts an der Fläche.
Diesen Sachverhalt (natürlich etwas ausführlicher erklärt) habe ich in meiner Petition an den Landtag der Bezirksregierung gestellt und auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass der §35 Bauordnung angepasst werden muss, damit außerschulische Bildungsmaßnahmen im Außenbereich genehmigt werden können. Zumal per §35 (1), 4. BauGB eine Zulassung durchaus möglich wäre, stellt sich hier die Frage, warum eher kein Gebrauch davon gemacht wird?
Enttäuschend, dass dieses Problem, an welchem viele Existenzen, Arbeitsplätze, aber auch Steuereinnahmen für die Kommunen hängen, auf so wenig Interesse bei den Entscheidungsträgern stößt. Diejenigen, die über die Anwendung von Gesetzten entscheiden und/oder diese „gestalten“, werden schließlich von uns Steuerzahlern bezahlt! Es wäre wünschenswert, dass sie sich auch für uns alle einsetzen!
Falls ihr euch als Kollegen ebenfalls „stark machen möchtet“, dann kontaktiert uns gerne.
Eva & Peter